Rechtsproblem prüfen lassen Bereits 402.396 Anfragen

Unfall ohne Motorradschutzkleidung

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Im zu entscheidenden Fall war es innerorts zu einem Unfall gekommen, bei dem sich ein Mopedfahrer verletzte, der keine Schutzkleidung trug.

Dieser Umstand führte jedoch unter Beachtung der Umstände des Einzelfalls in der Regel nicht zu einer Mithaftung des Mopedfahrers.

Wenn der Fahrer - wie vorliegend - bei Benutzung des Mopeds lange Jeans, ein T-Shirt und darüber eine langärmlige Kapuzenjacke getragen hat, so ist nicht zu erkennen, dass diese Bekleidung für die Benutzung des Mopeds ungeeignet wäre.

Abgesehen davon, dass ohnehin keine gesetzliche Verpflichtung zum Tragen von Motorradschutzkleidung existiert, waren die Verletzungen vorliegend insbesondere nicht deshalb eingetreten, weil es zu einer Kollision bei hoher Geschwindigkeit gekommen war.


AG Weißwasser, 26.06.2014 - Az: 6 C 364/13

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Business Vogue

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)

The service was super promptly done, attentive, supportive, with detailed feedback on how the case was progressing. Overall, I give them 5 stars ...
Andrew Osita Ezuruike, Berlin, Germany
Kompetent, schnell, zuverlässig, Besonders gut finde ich das man ein Angebot bekommt und dann überlegen kann, ob es passt. Beratungspreise ...
Antje , Karlsruhe