Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.412 Anfragen

Unfall ohne Motorradschutzkleidung

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im zu entscheidenden Fall war es innerorts zu einem Unfall gekommen, bei dem sich ein Mopedfahrer verletzte, der keine Schutzkleidung trug.

Dieser Umstand führte jedoch unter Beachtung der Umstände des Einzelfalls in der Regel nicht zu einer Mithaftung des Mopedfahrers.

Wenn der Fahrer - wie vorliegend - bei Benutzung des Mopeds lange Jeans, ein T-Shirt und darüber eine langärmlige Kapuzenjacke getragen hat, so ist nicht zu erkennen, dass diese Bekleidung für die Benutzung des Mopeds ungeeignet wäre.

Abgesehen davon, dass ohnehin keine gesetzliche Verpflichtung zum Tragen von Motorradschutzkleidung existiert, waren die Verletzungen vorliegend insbesondere nicht deshalb eingetreten, weil es zu einer Kollision bei hoher Geschwindigkeit gekommen war.


AG Weißwasser, 26.06.2014 - Az: 6 C 364/13


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Radio PSR 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Sehr schnelle Antwort. Sehr kompetente Beratung und Freundlichkeit. Nur zu empfehlen. Ich persönlich nehme eine Beratung oder eine Vertretung ...
Mike Perke, Kolkwitz
super schnelle, freundliche und sehr hilfreiche Beratung im Vermieterangelegenheiten. Das Preis-Leistngsverhältnis ist voll angemessen.
Verifizierter Mandant