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Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall mit Hoffahrzeug auf nichtöffentlichem Gelände

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Halter eines Hoffahrzeugs (hier: Wechselbrückenhubfahrzeug) haftet auch dann zumindest teilweise für die Folgen eines Verkehrsunfalls auf einem nichtöffentlichen Gelände, welches mit dem Schild "Hoffahrzeug hat Vorfahrt" versehen ist, wenn sich der Unfall aufgrund eines untypischen und gefährlichen Fahrmanövers des Hoffahrzeugs ereignet hat. Auch der Fahrer eines Hoffahrzeugs muss sich insbesondere bei offensichtlich ungewöhnlichen und gefährlichen Fahrmanövern vergewissern, dass kein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet wird.


LG Mannheim, 08.08.2014 - Az: 1 S 35/14


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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