Gegen einen fingierten Verkehrsunfall sprechende Umstände
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Gegen einen fingierten Verkehrsunfall kann u. a. sprechen, dass das Geschehen am späten Vormittag auf einem belebten Parkplatz vor einem Einkaufzentrum stattfand, beide beteiligten Fahrzeuge nach dem Unfall vor Eintreffen der Polizei nicht bewegt worden waren und der Geschädigte sein Fahrzeug vor einer Veräußerung dem Sachverständigen des gegnerisches Haftpflichtversicherers zur Begutachtung zur Verfügung gestellt hat.
OLG Naumburg, 03.04.2014 - Az: 4 U 59/13
ECLI:DE:OLGNAUM:2014:0403.4U59.13.0A
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus tz.de
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)
The service was super promptly done, attentive, supportive, with detailed feedback on how the case was progressing. Overall, I give them 5 stars ...