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Nachweis eines fingierten Auffahrunfalls

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Nicht jede Ungenauigkeit in der Schilderung des Verlaufs zieht die Glaubwürdigkeit der Aussageperson in Zweifel. Denn nicht jeder Auffahrunfall trägt gewissermaßen den Keim eines Anfangsverdachts für ein doloses Handeln (zum Schaden des Unternehmens vorsätzlich durchgeführten Handlungen) in sich.

Verzichtet der Geschädigte auf eine nach Lage des Einzelfalls gebotene polizeiliche Unfallaufnahme, kann dies im Einzelfall gegen die Redlichkeit des Unfalls streiten.

Aus einer nur mutmaßlichen, nicht ausgeschlossenen Bekanntschaft der Unfallbeteiligten können aber keine belastbaren Beweiszeichen für eine Unfallmanipulation hergeleitet werden.

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OLG Saarbrücken, 03.04.2014 - Az: 4 U 60/13


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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Natalie Reil, Landshut