Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 417.401 Anfragen

Fiktive Abrechnung ohne verkehrssichere Reparatur?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Unfallgeschädigter kann - fiktiv - die vom Sachverständigen geschätzten Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes regelmäßig nur dann abrechnen, wenn er das Fahrzeug mindestens 6 Monate weiternutzt und es zu diesem Zweck - falls erforderlich - verkehrssicher (teil-)reparieren lässt.

Ist unstreitig keine Reparatur des Pkw, der einen Totalschaden aufgewiesen hatte, erfolgt, so kann das Fahrzeug auch nicht mehr weitergenutzt werden. Im vorliegenden Fall wurde es zwischenzeitlich unrepariert veräußert.

Mangels erforderlicher Weiternutzung bzw. verkehrssicherer Reparatur konnte vorliegend nur der Wiederbeschaffungsaufwand unter Abzug des Restwertes verlangt werden


OLG Dresden, 27.02.2014 - Az: 7 U 1181/13


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus DIE ZEIT 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Vielen Dank , allein die Unterstützung in meinem Fall wie ich vorgehen muss , finde ich professionell und kompetent Hussain
Verifizierter Mandant
Sehr empfehlenswert!!! Schnelle unkomplizierte Hilfe und ausführliche Antworten in der Rechtsberatung! Ein Lob für diese tolle online Seite.
Verifizierter Mandant