Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 402.344 Anfragen

Unfall im Kreisverkehr - wer haftet?

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Sofern sich ein Unfall im Einfahrtsbereich eines Kreisverkehrs ereignet, kann angenommen werden, dass ein Vorfahrtsverstoß vorlag.

Dies rechtfertigt sich bereits aufgrund der Lebenserfahrung. Kommt es im Bereich einer vorfahrtsgeregelten Einmündung zu einer Kollision zwischen dem wartepflichtigen und dem vorfahrtsberechtigten Verkehr, so spricht der Beweis des ersten Anscheins regelmäßig dafür, dass der Wartepflichtige den Unfall durch eine schuldhafte Vorfahrtsverletzung verursacht hat, jedenfalls wenn sich die Kollision im Kreuzungs- oder Einmündungsbereich ereignet hat (BGH, 15.06.1982 - Az: VI ZR 119/81).

Dies gilt im Grundsatz auch für die Vorfahrtsverletzung im Kreisverkehr (LG Saarbrücken, 28.03.2014 - Az: 13 S 196/13). Die Anordnung der Vorfahrt innerhalb des Kreisverkehrs in § 8 Abs. la StVO führt insoweit gegenüber der Regelung in § 8 Abs. 1 StVO nicht zu einer anderen Bewertung.

Somit haftet der Wartepflichtige aufgrund des resultieren Anscheinsbeweises alleine für den Schaden, sofern es dem Einfahrenden nicht gelingt, Umstände darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, aus denen sich die ernsthafte Möglichkeit eines atypischen Kausalverlaufs ergibt.


AG Hamburg-Barmbek, 11.04.2014 - Az: 815 C 248/12

ECLI:DE:AGHHBA:2014:0411.815C248.12.0A

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus ZDF (heute und heute.de)

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)

Danke
Verifizierter Mandant
Ich bin sehr zufrieden. Das ging schnell kompetent und der Preis war angemessen und jetzt kann ich beruhigt in den Urlaub fahren. Empfehle ich auf ...
Verifizierter Mandant