Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 409.846 Anfragen

Unfallgeschädigter kann weder Reifenummontierung noch Alarmanlageneinbau geltend machen

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden begehrte ein Unfallgeschädigter nach einem Totalschaden Kostenersatz für das Ummontieren der Reifen und Einbau einer Alarmanlage in ein neues Fahrzeug.

Hierzu entschied das AG Bensheim, dass kein Anspruch auf Kostenersatz besteht, wenn die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung den vollen Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes des verunfallten Fahrzeuges ersetzt hat.

Da das beschädigte Fahrzeug Reifen hatte, wurden auch deren Wiederbeschaffungskosten bei der Ermittlung des Wertes berücksichtigt.

Durch Zahlung des Wiederbeschaffungswertes abzüglich des Restwertes wurde der Geschädigte somit in die Lage versetzt, ein vergleichbares Fahrzeug, also ein solches mit Bereifung, anzuschaffen.

Die Kosten des Einbaus einer Alarmanlage in den neuen Pkw kann der Geschädigte nur dann verlangen, wenn der alte Pkw ebenfalls über eine Alarmanlage verfügt hat.


AG Bensheim, 10.05.2013 - Az: 6 C 797/10


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Berliner Morgenpost 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.266 Bewertungen)

Ich bekam zeitnah eine hilfreiche Beratung!
Verifizierter Mandant
Schnell, kompetent und für mich, verständlich geschrieben, wurde mein Anliegen in kurzer Zeit erledigt. Gerne wieder
Verifizierter Mandant