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Auffahrunfall, Haftungsquote und Schwacke-Liste

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall, war es zu einem Auffahrunfall gekommen, weil Fahrer den anderen überholt und nach dem Wiedereinscheren plötzlich abgebremst hat. Hier ist eine Haftungsquote von jeweils 50% anzusetzen.
Für die Schätzung der Kosten eines Ersatzfahrzeugs kann die Schwacke-Liste herangezogen werden. Die Erhebung des Fraunhofer-Instituts differenziert lediglich nach zweistelligen Postleitzahlengebieten, während die Schwacke-Liste durch die dreistellige Einteilung der Postleitzahlengebiete den für den Geschädigten räumlich relevanten Markt realitätsgerechter abbildet.
Die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs mit Vollkaskoschutz ist i.d.R. eine adäquate Schadensfolge.


LG Mosbach, 30.05.2012 - Az: 5 S 13/12


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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