Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten. Bereits 403.014 Anfragen

Verkehrsunfall - Nutzungsausfallentschädigung für 565 Tage?

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Vorliegend war es beim Einparken zu einer Kollision mit einem bereits stehenden Fahrzeug gekommen. In diesem Fall tritt die Betriebsgefahr des stehenden Fahrzeugs vollständig hinter das Verschulden des Einparkenden zurück.
Der Unfallgeschädigte hat Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung, wenn er seinen Nutzungswillen nachweist. Dies gilt auch für einen sehr langen Zeitraum von vorliegend 565 Tagen. Der Nutzungswille ist dann nachgewiesen, wenn der Geschädigte den Schädiger unterrichtet, wirtschaftlich nicht zur Schadensbegutachtung fähig zu sein, sich um Finanzierungsmöglichkeiten bemüht und einen Gerichtsvollzieher mit der Forderungsbeitreibung beauftragt.


LG Aachen, 06.02.2013 - Az: 11 O 189/12

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Ratgeber WDR - polis

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.252 Bewertungen)

Sehr schnelle Antwort. Sehr kompetente Beratung und Freundlichkeit. Nur zu empfehlen. Ich persönlich nehme eine Beratung oder eine Vertretung ...
Mike Perke, Kolkwitz
Herr Voss Rechtsanwalt hat mir sehr gut geholfen.Empfehlenswert. Deutlich und sehr gute Fachkenntnisse.
Verifizierter Mandant