Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 399.444 Anfragen

Verkehrsunfall - Nutzungsausfallentschädigung für 565 Tage?

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Vorliegend war es beim Einparken zu einer Kollision mit einem bereits stehenden Fahrzeug gekommen. In diesem Fall tritt die Betriebsgefahr des stehenden Fahrzeugs vollständig hinter das Verschulden des Einparkenden zurück.
Der Unfallgeschädigte hat Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung, wenn er seinen Nutzungswillen nachweist. Dies gilt auch für einen sehr langen Zeitraum von vorliegend 565 Tagen. Der Nutzungswille ist dann nachgewiesen, wenn der Geschädigte den Schädiger unterrichtet, wirtschaftlich nicht zur Schadensbegutachtung fähig zu sein, sich um Finanzierungsmöglichkeiten bemüht und einen Gerichtsvollzieher mit der Forderungsbeitreibung beauftragt.


LG Aachen, 06.02.2013 - Az: 11 O 189/12

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Hamburger Abendblatt

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)

Ich hätte nicht gedacht, das mein Problem so schnell und so faktenbasiert, bearbeitet und beantwortet werden würde! Ich bin mehr als beeindruckt und ...
Verifizierter Mandant
Kompetent, schnell, zuverlässig, Besonders gut finde ich das man ein Angebot bekommt und dann überlegen kann, ob es passt. Beratungspreise ...
Antje , Karlsruhe