Ein Fahrer der bei der Einfahrt von der Standspur einer Autobahn in den fließenden Verkehr in eine Kollision gerät, haftet für den Schaden i.d.R. alleine - der Anscheinsbeweis spricht in diesem Fall für ein Alleinverschulden. Da vom Fahrer vorliegend (Regen, nicht funktionierende Scheibenwischer) ein Höchstmass an Sorgfalt gefordert wird, tritt die Betriebsgefahr des sich im fließenden Verkehr befindlichen Fahrzeugs zurück.
OLG München, 09.11.2012 - Az: 10 U 834/12
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