Hat ein Unfallgeschädigter einen Unfallschaden nicht durch Reparatur beseitigen lassen, sondern im Wege der Naturalrestitution ein Ersatzfahrzeug angeschafft, und das unreparierte Unfallfahrzeug verkauft, so besteht kein Anspruch auf Ersatz des unfallbedingten Minderwertes des beschädigten Fahrzeugs.
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AG Aschaffenburg, 20.03.2012 - Az: 123 C 2007/11
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