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Unfallbedingter Minderwert und der Verkauf des unreparierten Fahrzeugs

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Hat ein Unfallgeschädigter einen Unfallschaden nicht durch Reparatur beseitigen lassen, sondern im Wege der Naturalrestitution ein Ersatzfahrzeug angeschafft, und das unreparierte Unfallfahrzeug verkauft, so besteht kein Anspruch auf Ersatz des unfallbedingten Minderwertes des beschädigten Fahrzeugs.

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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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