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25% der Nettoreparaturkosten als pauschale Sachverständigenkosten?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei einem Bagatellschaden kann der Unfallgeschädigte pauschal bis zu 25% der Nettoreparaturkosten als Sachverständigenkosten ersetzt verlangen.
Damit sind nach Auffassung des Gerichts auch sämtliche weiteren für die Erstellung der Kalkulation anfallenden Positionen wie Lichtbilder und Kopien abgegolten.


AG Offenbach, 26.06.2012 - Az: 36 C 344/11


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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