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Unfall bei Wenden trotz Wendeverbot

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird ein Wendemanöver an einer Stelle durchgeführt, die ein Wendeverbot nach § 41 Z 272 StVO vorsieht, so ist dies grob fahrlässig.

Das grobe Verschulden des Wendenden überlagert daher eine etwaige Betriebsgefahr eines anderen Unfallbeteiligten, wenn es hierbei zu einem Zusammenstoß kommt. Denn dieser muss nicht damit rechnen, dass andere Fahrzeuge unter Verstoß gegen das Wendeverbotszeichen auf die Strasse einfahren.


LG Essen, 24.04.2012 - Az: 13 S 29/12

ECLI:DE:LGE:2012:0424.13S29.12.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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