Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 397.480 Anfragen

Wer das Abbiegen zu spät anzeigt, haftet mit!

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Vorliegend war es zu einem Zusammenstoß zwischen einem Rechtsabbieger und einem nachfolgenden Fahrzeug gekommen, weil der Abbieger den Abbiegevorgang nicht rechtzeitig durch Blinken angezeigt hat und die nachfolgende Verkehrslage nicht hinreichend beobachtet hat. Dem Abbieger war jedoch bekannt gewesen, dass er mit seinem Fahrzeug erst nach links ausholen muss, um rechts in das Grundstück einfahren zu können. Der Abbieger muss sich in solch einem Fall aber so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Daher ist eine Mithaftung von 25% angemessen.


AG Kerpen, 03.02.2012 - Az: 101 C 129/11

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von mdr Jump

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 397.480 Beratungsanfragen

sehr schnelle und präzise Beantwortung meines Anliegens. Immer wieder gerne

Verifizierter Mandant

Der Ablauf war verständlich, schnell und sehr sorgfältig. Hat mir sehr weitergeholfen.

Verifizierter Mandant