Rechtsfrage? Fragen Sie unsere Anwälte. Bereits 403.393 Anfragen

Wer das Abbiegen zu spät anzeigt, haftet mit!

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Vorliegend war es zu einem Zusammenstoß zwischen einem Rechtsabbieger und einem nachfolgenden Fahrzeug gekommen, weil der Abbieger den Abbiegevorgang nicht rechtzeitig durch Blinken angezeigt hat und die nachfolgende Verkehrslage nicht hinreichend beobachtet hat. Dem Abbieger war jedoch bekannt gewesen, dass er mit seinem Fahrzeug erst nach links ausholen muss, um rechts in das Grundstück einfahren zu können. Der Abbieger muss sich in solch einem Fall aber so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Daher ist eine Mithaftung von 25% angemessen.


AG Kerpen, 03.02.2012 - Az: 101 C 129/11

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Berliner Zeitung

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.252 Bewertungen)

Präzise Beratung, ausführliche und auch rasche Beantwortung der offenen Fragen - bin sehr zufrieden!
Verifizierter Mandant
Sehr weitergeholfen und auch im Nachgang noch mal geantwortet und weiter geholfen. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant