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Bei Ersatzfahrzeug gibt es keinen Nutzungsausfall ersetzt!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Sofern ein Unfallgeschädigter über ein Ersatzfahrzeug verfügt, besteht kein Anspruch auf Ersatz von Nutzungsausfall. Ein unfallgeschädigter Kfz-Händler kann ohne weiteres ein Fahrzeug aus dem Unternehmensbestand nutzen und hat daher keinen Anspruch auf Nutzungsausfall. Hier fehlt es nämlich an einer fühlbaren Nutzungsbeeinträchtigung.

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Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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Andreas Thiel, Waldbronn