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Wann darf ein Sachverständigengutachten eingeholt werden?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Zur Beurteilung der Frage, ob ein Bagatellschaden (Schadenshöhe bis 1.000 €) vorliegt und damit die Erforderlichkeit zur Einholung eines Sachverständigengutachtens zu verneinen ist, ist neben der betragsmäßigen Höhe des Schadens auch die Sicht des Geschädigten maßgebend, inwieweit dieser, der in der Regel technischer Laie ist, die Beauftragung eines solchen Gutachtens für notwendig erachten durfte.


AG Schwerte, 23.03.2012 - Az: 7 C 123/11


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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