Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 412.084 Anfragen

Unplausible Unfalldarstellung: Kann eine Unfallmanipulation angenommen werden?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 4 Minuten

Schadensersatzansprüche bestehen nicht, wenn das Unfallereignis manipuliert oder provoziert ist. Ein solcher Fall liegt vor, wenn das Unfallgeschehen einverständlich herbeigeführt oder von einem Beteiligten bewusst provoziert wurde, um anschließend Versicherungsleistungen zu erlangen. Der Anspruchsteller kann dann keine Ersatzansprüche geltend machen, da es an einem rechtswidrigen Eingriff in sein Eigentum fehlt.

Für die Annahme einer Unfallmanipulation ist eine Gesamtschau mehrerer verdachtsbegründender Indizien erforderlich. Diese müssen in ihrer Gesamtheit den Schluss auf ein kollusives Zusammenwirken oder eine vorsätzliche Herbeiführung zulassen. Die Beweislast hierfür trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. der Versicherer.

Mehrere Umstände können den Verdacht einer Manipulation oder Provokation begründen. Hierzu zählen eine nicht nachvollziehbare oder widersprüchliche Unfallschilderung, insbesondere wenn diese trotz einfacher Sachlage mehrfach abgeändert wird. Auch eine eindeutige Haftungslage mit sofortigem Schuldeingeständnis unmittelbar am Unfallort gilt als typisches Merkmal manipulierter Verkehrsunfälle.

Hinzu treten wirtschaftliche Faktoren: Wird ein hochwertiges Fahrzeug kurz vor dem Unfall günstig erworben, bestehen finanzielle Schwierigkeiten des Anspruchstellers oder ereignen sich in kurzer Zeit mehrere Schadensfälle mit Versicherungsbeteiligung, verdichtet sich der Manipulationsverdacht. Ebenso kann die Unmöglichkeit einer Nachbesichtigung, etwa durch Zerstörung oder Verkauf des Fahrzeugs, die Annahme einer Manipulation stützen.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


LG Köln, 19.10.2011 - Az: 32 O 271/10

ECLI:DE:LGK:2011:1019.32O271.10.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus NDR - N3 Aktuell 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.267 Bewertungen)

Sehr schnelle Bearbeitung. Habe schön öfter über die Plattform Anwälte beauftragt und war immer zufrieden.
Verifizierter Mandant
Aufgrund meiner kurzen sachlichen Beschreibung war die Rechtsauskunft sehr korrekt und ausführlich - tadellos
Verifizierter Mandant