Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 404.872 Anfragen

Totalschaden und Eigenreparatur

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall war es bei einem Verkehrsunfall zu einem Totalschaden an einem Motorrad gekommen.

Dieses wurde dann aber repariert und auch mehrere Monate gefahren.

Der Geschädigte forderte von der Haftpflichtversicherung des Schädigers, den die alleinige Schuld am Unfall traf, den gutachterlich festgestellen Wiederbeschaffungswert nebst Gutachten- und Anwaltskosten.

Die Versicherung zahlte jedoch nur unter Abzug des ermittelten Restwerts.

Da der Schädiger jedoch alleine am Unfall schuld war, musste dieser den Schaden auch zu 100% ersetzen.

Bei einer solchen Konstellation ist der Restwert nicht vom Wiederbeschaffungswert abzuziehen, da sich der Restwert durch die erfolgte Reparatur und Weiternutzung tatsächlich nicht realisiert hat. Das gilt auch im Fall eines wirtschaftlichen Totalschadens am Fahrzeug.


AG Fulda, 29.09.2011 - Az: 34 C 32/11

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Tagesspiegel

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Rascher Termin, pragmatische Beratung in Sachen Zahlung von Kindesunterhalt bei Gehaltserhöhung
Verifizierter Mandant
Schnell, klar und auf jeden Fall wieder!
H.Bodenhöfer , Dillenburg