Im vorliegenden Fall war es zu einer Kollision zwischen einem Fahrzeug des fließenden Verkehrs und einer aus einer Tankstelle ausfahrenden Fahrzeug gekommen, weil der Fahrer auf der bevorrechtigten Straße mit dem Blinker eine Abbiegeabsicht signalisierte und dann doch nicht in die Tankstelleneinfahrt einbog. Das ausfahrende Fahrzeug hatte hierbei seine Pflichten aus § 10 StVO (Einfahren und Anfahren) verletzt und haftet für den Schaden alleine.
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Theresia Donath | Geprüft von: RAin Patrizia Klein, RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß
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