Wurde ein Fahrzeug bei einem Verkehrsunfall beschädigt, so hat der Geschädigte Anspruch auf Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwandes.
Sofern es sich nicht um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt, sind die Kosten der Höhe nach auf die Kosten begrenzt, die bei einer entsprechenden Reparatur anfallen würden.
Zusätzlich ersatzfähig sind die Kosten eines Sachverständigengutachtens, sofern alle dort vorgetragenen Schäden auch tatsächlich auf den fraglichen Unfall zurückzuführen sind.
Sofern es sich nicht um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt, sind die Kosten der Höhe nach auf die Kosten begrenzt, die bei einer entsprechenden Reparatur anfallen würden.
Zusätzlich ersatzfähig sind die Kosten eines Sachverständigengutachtens, sofern alle dort vorgetragenen Schäden auch tatsächlich auf den fraglichen Unfall zurückzuführen sind.
LG Hanau, 28.04.2010 - Az: 1 O 862/09
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
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