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Wiederbeschaffungsaufwand ohne wirtschaftlichen Totalausfall

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wurde ein Fahrzeug bei einem Verkehrsunfall beschädigt, so hat der Geschädigte Anspruch auf Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwandes.

Sofern es sich nicht um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt, sind die Kosten der Höhe nach auf die Kosten begrenzt, die bei einer entsprechenden Reparatur anfallen würden.

Zusätzlich ersatzfähig sind die Kosten eines Sachverständigengutachtens, sofern alle dort vorgetragenen Schäden auch tatsächlich auf den fraglichen Unfall zurückzuführen sind.


LG Hanau, 28.04.2010 - Az: 1 O 862/09


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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