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Markenwerkstatt auch bei 14 Jahre alten Fahrzeug?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall wurde ein 14 Jahre altes Kfz mit hoher Laufleistung (127.842 km) bei einem Unfall beschädigt. Der Geschädigte wollte das Fahrzeug in einer markengebundenen Werkstatt reparieren lassen, die Versicherung verwies auf eine günstigere, nicht markengebundene Werkstatt. Dieser Verweis ist aber nicht zumutbar, wenn nachgewiesen wird, dass das Fahrzeug regelmäßig in einer markengebundenen Fachwerkstatt zur Instandhaltung vorgeführt wurde.

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AG Bad Neuenahr-Ahrweiler, 01.06.2011 - Az: 32 C 796/10


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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