Gibt ein Geschädigter einen Kostenvoranschlag mittels Sachverständigengutachten in Auftrag, obwohl am Fahrzeug erkennbar nur ein geringer Schaden (Bagatellschaden) vorliegt, so handelt es sich um einen Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht seitens des Geschädigten.
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AG Berlin-Mitte, 09.02.2011 - Az: 110 C 3354/10
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