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Kollision eines Pkw mit einem von der Seite in den Fahrstreifen tretenden Fußgänger

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Fußgänger hat für deinen Unfallschaden grundsätzlich allein einzustehen, wenn seinem groben Eigenverschulden lediglich die - nicht erhöhte - Betriebsgefahr des Kfz gegenübersteht.

Das Sichtfahrgebot (§ 3 Abs. 1 Satz 2 StVO) bezieht sich nur auf Hindernisse, die ein Kraftfahrer in der konkreten Situation in Rechnung stellen muss; es gilt nicht für plötzlich von der Seite auf die Fahrbahn gelangende Hindernisse, sondern betrifft die Sicht vor dem Fahrzeug.

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KG, 18.09.2010 - Az: 12 W 24/10


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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