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Kollision eines Pkw mit einem von der Seite in den Fahrstreifen tretenden Fußgänger

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

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Der Fußgänger hat für deinen Unfallschaden grundsätzlich allein einzustehen, wenn seinem groben Eigenverschulden lediglich die - nicht erhöhte - Betriebsgefahr des Kfz gegenübersteht.

Das Sichtfahrgebot (§ 3 Abs. 1 Satz 2 StVO) bezieht sich nur auf Hindernisse, die ein Kraftfahrer in der konkreten Situation in Rechnung stellen muss; es gilt nicht für plötzlich von der Seite auf die Fahrbahn gelangende Hindernisse, sondern betrifft die Sicht vor dem Fahrzeug.

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Dr. Peter Leithoff , Mainz