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Unfall zwischen Rechtsabbiegerbus und Geradeausfahrer

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

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Vorliegend hatte ein Reisebus bei einem Rechtsabbiegevorgang mit dem Heck über die eigene Fahrspur in die links daneben liegende Geradeausspur ausgeschwenkt.

Hierbei kollidierte der Bus mit einem geradeaus fahrenden Pkw-Fahrer. In diesem Fall geht der Anscheinsbeweis zu Lasten des Reisebusfahrers.

Wird der Schaden fiktiv abgerechnet, so kann ein UPE-Aufschlag von 10% auf die Ersatzteilpreise erfolgen, da die Rechtssprechung davon ausgeht, dass dieser für eine ordnungsgemäße Reparatur erforderlich ist und auch bei sog. fiktiver Abrechnung zu erstatten ist.


LG München I, 23.05.2011 - Az: 17 O 2359/08

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