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Unfall zwischen Rechtsabbiegerbus und Geradeausfahrer

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Vorliegend hatte ein Reisebus bei einem Rechtsabbiegevorgang mit dem Heck über die eigene Fahrspur in die links daneben liegende Geradeausspur ausgeschwenkt.

Hierbei kollidierte der Bus mit einem geradeaus fahrenden Pkw-Fahrer. In diesem Fall geht der Anscheinsbeweis zu Lasten des Reisebusfahrers.

Wird der Schaden fiktiv abgerechnet, so kann ein UPE-Aufschlag von 10% auf die Ersatzteilpreise erfolgen, da die Rechtssprechung davon ausgeht, dass dieser für eine ordnungsgemäße Reparatur erforderlich ist und auch bei sog. fiktiver Abrechnung zu erstatten ist.


LG München I, 23.05.2011 - Az: 17 O 2359/08


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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