Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 415.012 Anfragen

Unfall: Schuldanerkenntnis bei spontanen Äußerungen?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im Verkehrsunfallprozess besitzt eine an der Unfallstelle abgegebene spontane Äußerung im Regelfall nicht die Rechtswirkungen eines konstitutiven oder deklaratorischen Schuldanerkenntnisses. Allerdings ist die Unfallschilderung eines Unfallbeteiligten im Rahmen der Beweiswürdigung nach § 286 ZPO als gewichtiges Indiz zu würdigen.

Eine volle Umkehr der Beweislast kommt jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn sich der Unfallgegner noch an Ort und Stelle weigert, seine mündliche Unfallschilderung schriftlich zu bestätigen.

Vorliegend wurde ein schriftliches Schuldanerkenntnis ausdrücklich verweigert. Daher kann auch keine Beweislastumkehr erfolgen. Dennoch sind auch spontane Äußerungen bei der Beweisaufnahme (stark) zu gewichten, da diese häufig noch nicht von taktischen Überlegungen eingefärbt sind.

Im vorliegenden Fall ergab die Beweiswürdigung dann, dass das Schuldeingeständnis nur dann verständlich gewesen sei, wenn die Beteiligte tatsächlich schon angefahren war. Die spätere gegenteilige Darstellung war daher nach Ansicht des Gerichts unglaubhaft.

Es konnte somit angenommen werden, dass die Beteiligte ihre Sorgfaltspflicht grob missachtet hatte - anders hätte es nach Ansicht des Gerichts nicht zu dem vorliegenden Unfall kommen können. Die Beteiligte musste in der Folge alleine für den Schaden haften.


OLG Saarbrücken, 01.03.2011 - Az: 4 U 370/10

ECLI:DE:OLGSL:2011:0301.4U370.10.110.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Merkur.de 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.269 Bewertungen)

Schnelle und sehr ausführliche Rückmeldung zu meiner Angelegenheit
Verifizierter Mandant
Ich bin absolut zufrieden und kann den Service von AnwaltOnline nur empfehlen! Vielen Dank für die Unterstützung bei der Durchsetzung unserer ...
Verifizierter Mandant