Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 420.965 Anfragen

Anscheinsbeweis bei einem Auffahrunfall beim Verlassen der Autobahn

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Allein das Kerngeschehen eines Heckanstoßes als solches reicht als Grundlage eines Anscheinsbeweises dann nicht aus, wenn weitere Umstände des Unfallereignisses bekannt sind, die als Besonderheiten gegen die bei derartigen Fallgestaltungen gegebene Typizität sprechen. Im Fall eines unstreitig oder erwiesenermaßen unmittelbar zuvor erfolgten Spurwechsels des Vorausfahrenden spricht der Beweis des ersten Anscheins nicht gegen den Auffahrenden, sondern vielmehr dafür, dass der vorausfahrende Verkehrsteilnehmer unter Verstoß gegen § 7 Abs. 5 StVO die Fahrspur gewechselt hat

In einem solchen Fall haftet der Vorausfahrende bei einem Fahrstreifenwechsel für die Unfallschäden mit, wenn er nicht vortragen und notfalls beweisen kann, dass er so lange im gleichgerichteten Verkehr spurgleich vorausgefahren ist, dass der Hintermann zum Aufbau des erforderlichen Sicherheitsabstandes in der Lage gewesen war.
Zumindest dann, wenn der Auffahrende nachvollziehbar und widerspruchsfrei darlegt, dass der Vorausfahrende unmittelbar vor der Kollision die Spur gewechselt und hierdurch den Unfall verursacht hat, ist nicht mehr von einem typischen Geschehensablauf auszugehen. Andernfalls steht derjenige, der grob verkehrswidrig die Fahrspur wechselt, prozessual besser als der Auffahrende, der in entsprechenden Fällen stets den Spurwechsel des Vorausfahrenden beweisen müsste. Daher ist eine hälftige Haftungsverteilung angemessen.


BGH, 30.11.2010 - Az: VI ZR 15/10


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Bild am Sonntag 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.276 Bewertungen)

Sehr freundlich, kompetent und schnell. Ich bin sehr zufrieden, vielen Dank !
Markarjan , Wegberg
Ich bin sehr zufrieden. Das ging schnell kompetent und der Preis war angemessen und jetzt kann ich beruhigt in den Urlaub fahren. Empfehle ich auf ...
Verifizierter Mandant