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Schadensermittlung - Großkundenrabatt wird berücksichtigt

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

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Es ist bei der Schadensberechnung zu berücksichtigen, wenn dem Geschädigten beim Fahrzeugkauf Großkundenrabatte gewährt werden, da andernfalls ein Verstoß gegen das schadensrechtliche Bereicherungsverbot vorliegen würde. Bei der Schätzung des Wiederbeschaffungswertes kann der Gutachter aus diesem Grund einen entsprechenden Abschlag vornehmen.


LG Magdeburg, 19.05.2010 - Az: 5 O 415/08

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Verifizierter Mandant

Sehr gute Beratung danke.
Wirklich Zeit genommen bei der Analyse und nicht nur 2 Sätze was man nicht versteht.
Vielen lieben Dank

Andreas Maier , Bad Säckingen