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Auffahrunfall auf der Autobahn und der Anscheinsbeweis

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Kommt es auf der Autobahn zu einem Auffahrunfall mit einem vor dem Fahrer fahrenden Fahrzeug, so setzt der Anscheinsbeweis dafür, dass der Unfall wegen unzureichenden Abstandes oder Unaufmerksamkeit verursacht wurde, voraus, dass beide Fahrzeuge unstreitig oder erwiesenermaßen so lange in einer Spur hintereinander hergefahren sind, dass sich der hinten fahrende Fahrzeuglenker auf die vorausgegangenen Fahrbewegungen hätte einstellen können.


LG Essen, 03.12.2009 - Az: 4 O 4/08

ECLI:DE:LGE:2009:1203.4O4.08.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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