130%-Abrechnung - Mehrwertsteuer ist zu berücksichtigen!
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Kommt es beim Kraftfahrzeughaftpflichtschaden für den Umfang des Schadensersatzes darauf an, ob die vom Sachverständigen kalkulierten Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen (130%-Abrechnung), ist in der Regel auf die Bruttoreparaturkosten abzustellen. Die Mehrwertsteuer ist also bei den Reparaturkosten zu berücksichtigen.
BGH, 03.03.2009 - Az: VI ZR 100/08
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Monatsschrift für Deutsches Recht
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)
Ich bekam zeitnah eine hilfreiche Beratung!
Verifizierter Mandant
Schnell, verständlich und unkompliziert.
Es muss nicht immer eine hochkomplexe Doktorarbeit sein, um einen guten Job gemacht zu haben.