Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 405.189 Anfragen
Ersatz von Reparaturkosten bei Unterschreiten der 130 %-Grenze entgegen dem Schadensgutachten
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
1. Ein Geschädigter kann Ersatz der angefallenen Reparaturkosten innerhalb der 130%-Grenze verlangen, solange er sein Fahrzeug vollständig und fachgerecht reparieren lässt und damit der vor dem Unfall bestehender Zustand wieder hergestellt wird. Eine Reparatur exakt gemäß den Vorgaben des Schadensgutachtens ist nicht erforderlich.
2. Einer geringfügigen Überschreitung der 130 %-Grenze steht einem Anspruch auf vollständigen Ersatz der Reparaturkosten nicht entgegen.
3. Ein Geschädigter, dem es entgegen der Einschätzung des Schadensgutachtens gelingt eine vollständige und Fachgerechte Reparatur innerhalb der 130%-Grenze durchzuführen, kann vollständiger Ersatz der Reparaturkosten bis zu 130% des Wiederherstellungswerts verlangen, sofern bei Erteilung des Reparaturauftrages abzusehen war, das eine Reparatur innerhalb der 130%-Grenze möglich sein wird.
LG Itzehoe, 21.12.2012 - Az: 1 S 89/11
Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte
AnwaltOnline – bekannt aus WDR2 Mittagsmagazin
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Sehr genaue und detaillierte Einschätzung.
Wichtig ist alle Unterlagen einzusenden und genauestens den Sachverhalt zu schildern.
Verifizierter Mandant
super schnelle, freundliche und sehr hilfreiche Beratung im Vermieterangelegenheiten.
Das Preis-Leistngsverhältnis ist voll angemessen.