Einem Unfallgeschädigten steht bei einem
wirtschaftlichen Totalschaden auch über die reine Wiederbeschaffungsdauer für ein neues Fahrzeug Nutzungsausfall zu - so sind dem Betroffenen bis zu drei Tagen Überlegungszeit nach Gutachteneingang zuzugestehen, wenn die Reparatur noch innerhalb der 130%-Grenze möglich ist. Ebenfalls ist die Zeit bis zur Gutachtenerstellung zu berücksichtigen. Erst anschließend beginnt die Frist zur Wiederbeschaffung. Hierbei kommt es jedoch auf die vom Sachverständigen angesetzte Zeit an.