Einem Unfallgeschädigten steht bei einem wirtschaftlichen Totalschaden auch über die reine Wiederbeschaffungsdauer für ein neues Fahrzeug Nutzungsausfall zu - so sind dem Betroffenen bis zu drei Tagen Überlegungszeit nach Gutachteneingang zuzugestehen, wenn die Reparatur noch innerhalb der 130%-Grenze möglich ist. Ebenfalls ist die Zeit bis zur Gutachtenerstellung zu berücksichtigen. Erst anschließend beginnt die Frist zur Wiederbeschaffung. Hierbei kommt es jedoch auf die vom Sachverständigen angesetzte Zeit an.
OLG Celle, 13.02.2014 - Az: 5 U 159/13
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