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Nutzungsausfallersatz - bis zu drei Tage nach Gutachteneingang

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Einem Unfallgeschädigten steht bei einem wirtschaftlichen Totalschaden auch über die reine Wiederbeschaffungsdauer für ein neues Fahrzeug Nutzungsausfall zu - so sind dem Betroffenen bis zu drei Tagen Überlegungszeit nach Gutachteneingang zuzugestehen, wenn die Reparatur noch innerhalb der 130%-Grenze möglich ist. Ebenfalls ist die Zeit bis zur Gutachtenerstellung zu berücksichtigen. Erst anschließend beginnt die Frist zur Wiederbeschaffung. Hierbei kommt es jedoch auf die vom Sachverständigen angesetzte Zeit an.


OLG Celle, 13.02.2014 - Az: 5 U 159/13


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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