Eine Honorarpauschale für eine Kfz-Gutachter, die sich an der Schadenshöhe orientiert ist nicht zu beanstanden und gegenüber einer Orientierung an den Stundensätzen des JVEG vorzugswürdig, da dies auch einer üblichen Vergütung entspricht. Hinsichtlich der Angemessenheit ist auf die Vergütung
Urteil freischalten
Anmelden oder Registrieren
Noch kein Premium-Zugang?
7 Tage kostenlos testen
AG Wiesloch, 15.11.2007 - Az: 4 C 265/06
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


