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Bei fiktiver Kostenabrechnung kann Markensatz angesetzt werden

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Geschädigter kann im Rahmen der fiktiven Schadensberechnung die Kosten einer markengebundenen Werkstatt verlangen. Nur so kann man dem Anspruch des Geschädigten auf freie Wahl bei der Schadensbehebung sowie der Findung klarer Abgrenzungskriterien für die Abwicklung von Schadensfällen im Straßenverkehr Rechnung gerecht werden.


AG Krefeld, 06.06.2007 - Az: 4 C 37/07


Hinweis: Urteile geben die Rechtslage zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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