Bei fiktiver Kostenabrechnung kann Markensatz angesetzt werden
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Ein Geschädigter kann im Rahmen der fiktiven Schadensberechnung die Kosten einer markengebundenen Werkstatt verlangen. Nur so kann man dem Anspruch des Geschädigten auf freie Wahl bei der Schadensbehebung sowie der Findung klarer Abgrenzungskriterien für die Abwicklung von Schadensfällen im Straßenverkehr Rechnung gerecht werden.
AG Krefeld, 06.06.2007 - Az: 4 C 37/07
Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte
AnwaltOnline – bekannt aus stern.de
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Super Beratung und Hilfe, vielen Dank.
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und kompetente Beratung! Auch Rückfragen wurden umgehend beantwortet. Aufgrund der Rückmeldungen wurde die Sache (Rücktritt vom ...