Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassenJetzt Anfrage stellen Bereits 404.878 Anfragen
Höheres Restwertangebot wird angerechnet
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Wurde einem Geschädigten vom Schädiger persönlich und durch den Rechtsanwalt des Schädigers mitgeteilt, daß er in vielen Fällen ein höheres Restwertangebot als den im Sachverständigengutachtens ausgewiesenen Restwert vermitteln kann, so muß sich der Geschädigte den Differenzbetrag anrechnen lassen, wenn das Fahrzeug dennoch zum im Gutachten ausgewiesenen Restwert verkauft wird, da der höhere Betrag mühelos erzielbar gewesen wäre.
LG Erfurt, 09.11.2006 - Az: 1 S 227/06
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus SWR / ARD Buffet
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
ich danke Ihnen sehr für die umfangreiche schnelle Antwort, das hat uns sehr geholfen, dankeschön