Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 406.892 Anfragen

Grundloses Abbremsen und Auffahrunfall

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Zwar spricht der Anscheinsbeweis bei einem Auffahrunfall gegen den Auffahrenden, dies betrifft jedoch nur Standardsituationen. Beruht die Unfallursache auf dem Verantwortungsbereich des Vorausfahrenden, so liegt keine solche Situation vor.
Vorliegend hatte der Vorausfahrende kurz vor dem Unfall ca. 10 Meter nach dem Anfahren an einer auf Grün umschaltenden Ampel ohne ersichtlichen Grund stark abgebremst. Das nachfolgende Fahrzeug war deshalb aufgefahren. Das Gericht sprach dem Vorausfahrenden die alleinige Schuld an diesem Unfall zu.


OLG Frankfurt, 02.03.2006 - Az: 3 U 220/05

Dr. Jens-Peter VoßAlexandra KlimatosPatrizia Klein

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Kabel1 - K1 Journal 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.258 Bewertungen)

meine Frage wurde prof. geprüft und bearbeitet, die Antwort ist richtig getroffen. Vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Die angeforderte Auskunft bzgl. zurückgeforderter Coronahilfen durch die IHK München hat mich so beeindruckt, dass ich gleich noch eine zweite ...
JG