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Rechtsfahrgebot mißachtet - Mitverschulden auch bei groben Verschulden des Gegners

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Kommt es zu einer Kollision zwischen einem das Rechtsfahrgebot nicht beachtenden Autofahrer und einem alkoholbedingt absolut fahruntüchtigen Fahrer, der die Mittellinie wesentlich überschreitet, so muß der das Rechtsfahrgebot mißachtende Fahrer sich aufgrund dieses Verstoßes ein Mitverschulden von 20% anrechnen lassen - trotz des groben Verschuldens des anderen Verkehrsteilnehmers.


OLG Stuttgart, 26.10.2006 - Az: 13 U 74/06


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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