Defekte Warnblinkanlage und eingeschlafener Auffahrender
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Kam es zu einem Auffahrfall durch einen nach eigenen Angaben eingeschlafenen und erheblich betrunkenen Autofahrer, so ist es hinsichtlich der Haftungsfrage gleichgültig, ob eine Warnanlage in Betrieb war oder nicht, da eine in Betrieb befindliche Warnblinkanlage keine Warnfunktion auf den Auffahrenden ausüben konnte.
LG Zweibrücken, 12.09.2006 - Az: 1 O 308/05
ECLI:DE:LGZWEIB:2006:0912.1O308.05.0A
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Donaukurier
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)
The service was super promptly done, attentive, supportive, with detailed feedback on how the case was progressing. Overall, I give them 5 stars ...
Andrew Osita Ezuruike, Berlin, Germany
Sehr schnelle und super verständliche sowie ausführliche Rechtsberatung per E-Mail. So entstand für mich ein geringstmöglicher Aufwand! Ich würde ...