Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 397.048 Anfragen

Defekte Warnblinkanlage und eingeschlafener Auffahrender

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Kam es zu einem Auffahrfall durch einen nach eigenen Angaben eingeschlafenen und erheblich betrunkenen Autofahrer, so ist es hinsichtlich der Haftungsfrage gleichgültig, ob eine Warnanlage in Betrieb war oder nicht, da eine in Betrieb befindliche Warnblinkanlage keine Warnfunktion auf den Auffahrenden ausüben konnte.


LG Zweibrücken, 12.09.2006 - Az: 1 O 308/05

ECLI:DE:LGZWEIB:2006:0912.1O308.05.0A

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Die Welt online

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 397.048 Beratungsanfragen

Ich wurde professionell und zügig über die Sachlage aufgeklärt, ich würde diese Plattform jederzeit wieder nutzen und kann sie 100% empfehlen

Verifizierter Mandant

Bewertung für den Herrn Rechtsanwalt Dr. Voss
Herr Voss ist ein sehr bemühter Anwalt, der auch mit einer fast 82 jährigen Frau umgehen kann. ...

Pabst,Elke, Pforzheim