Hinsichtlich der Restwertermittlung eines Fahrzeugs muß ein Kfz-Sachverständiger sich nur am regionalen Markt orientieren. Es besteht keine Verpflichtung, bei Restwertbörsen im Internet zu recherchieren.
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LG Kaiserslautern, 28.12.2005 - Az: 1 S 106/05
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