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Kinder haften bei Unfall nicht immer

Familienrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Verursacht eine neun Jahre alte Radfahrerin in Folge einer typischen Überforderungssituation einen Unfall, so haftet sie grundsätzlich nicht.
Ein anderes gilt nur, wenn Unaufmerksamkeit zu dem Unfall geführt hat. Dann kann eine Haftung des Kindes oder seiner Eltern in Betracht kommen.

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LG Kaiserslautern - Az: 3 S 20/05


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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