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Auf die Schadensregulierung muß nicht ewig gewartet werden
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Ein Unfallgeschädigter kann bei einem einfachen Sachverhalt und eindeutiger Schuldfrage bereits nach zwei Wochen Klage auf Ersatz des entstandenen Schadens erheben - dies gilt auch während der Urlaubszeit.
AG Erlangen, 30.03.2005 - Az: 1 C 1787/04
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