Wurde ein Unfall verabredet, so entfällt die Schadensersatzpflicht der Haftpflichtversicherung des Schädigers aufgrund der Einwilligung des Geschädigten.
Unter Gesamtwürdigung aller Umstände kann eine Verabredung aufgrund einer ungewöhnlichen Häufung von Beweisanzeichen festgestellt werden. Ein manipulierter