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Unfall beim Wenden - wer ist schuld?

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Autofahrer muß grundsätzlich den überwiegenden Teil der Unfallkosten tragen, wenn es bei einem Wendemanöver auf der Straße zu einem Unfall kam, da solche Manöver besonders gefahrenträchtig sind. Der Fahrer muß sich daher vorhalten lassen, daß er nicht sorgfältig genug gewesen ist, da i.a. andere Verkehrsteilnehmer vor dem Wendemanöver gesehen werden können. 
Im vorliegenden Fall kam es zu einem Zusammenstoß mit einem Motorradfahrer, der zwar ev. zu schnell gefahren war, jedoch in jedem Fall zu bemerken gewesen wäre. Daher mußte der wendende Fahrzeugführer 75% des Schadens übernehmen.


OLG Saarbrücken - Az: 4 U 102/04- 17/05

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