Gemäß Entscheidung des OLG Celle kann ein Verkehrsunfallgeschädigter neben Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen eine Unfallkostenpauschale i.H.v. EURO 25,00 geltend machen, die die durch den Unfall entstandenen Kosten für Telefon, Porto und Wege abgelten soll.
Anmerkung: Mit der Entscheidung dürfte im OLG-Bezirk Celle somit eine Vereinheitlichung der Pauschale erfolgen.
OLG Celle - Az: 14 U 32/04
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