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Unfallgeschädigte erhalten Pauschale

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Gemäß Entscheidung des OLG Celle kann ein Verkehrsunfallgeschädigter neben Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen eine Unfallkostenpauschale i.H.v. EURO 25,00 geltend machen, die die durch den Unfall entstandenen Kosten für Telefon, Porto und Wege abgelten soll.

Anmerkung: Mit der Entscheidung dürfte im OLG-Bezirk Celle somit eine Vereinheitlichung der Pauschale erfolgen.


OLG Celle - Az: 14 U 32/04


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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