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Unfall durch Anhänger

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Das selbstständige Lösen eines Anhängers vom Zugfahrzeug wenige hundert Meter nach Beginn der Fahrt erlaubt den Anscheinsbeweis, daß der Anhänger nicht ordnungsgemäß befestigt wurde. Es haftet daher die Person, die den Anhänger befestigt hat, für den Schaden, der in Folge entstand.
Darüber hinaus hat der Halter des Anhängers die Pflicht, sich zu vergewissern, daß der Entleiher des Anhängers zur ordnungsgemäßen Befestigung fähig ist (Verkehrssicherungspflicht) - vorliegend wäre eine Überprüfung der Befestigung erforderlich gewesen.


LG Dresden - Az: 15 S 680/00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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