Im vorliegenden Fall hatte das damals 19-jährige betrunkene Unfallopfer versucht, eine Straße zu überqueren und war hierbei von einem Fahrzeug mit überhöhter Geschwindigkeit erfaßt worden. In der Folge wurde das Opfer schwer verletzt, ist seitdem bettlägerig und kann weder sprechen noch schlucken.
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LG Detmold - Az: 9 O 265/98
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