Überwachungskameras auf einem Nachbargrundstück müssen auch dann entfernt werden, wenn diese zwar nur das eigene Grundstück erfassen, aber bei den betroffenen Nachbarn ein Überwachungsdruck vorhanden ist. Konkret waren vier Videokameras an den Grundstücksseiten installiert worden, um sich vor Einbrüchen und Vandalismus zu schützen und um nachzuweisen, dass die klagende Nachbarin regelmäßig rechtswidrig das Grundstück befahre und ihren Pkw dort abstelle.
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LG Detmold, 08.07.2015 - Az: 10 S 52/15
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