Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 422.669 Anfragen

Verkehrsunfallschaden: Versicherung muss Prozess nicht abwarten

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Zur Regulierung eines Unfallschadens muss die Kfz-Haftpflichtversicherung einen Prozess der Beteiligten nicht abwarten.

Im vorliegenden Fall war ein Versicherungsnehmer nach einer vorzeitigen Schadensregulierung in eine höhere Beitragsklasse gefallen. Die Versicherung hatte trotz noch unklarer Schuldfrage 50% eines Schadens über 515 Euro reguliert, da man aufgrund des geringen Schadenswertes nicht das Ergebnis eines komplizierten Prozesses abwarten wollte, bei dem darüber hinaus aufgrund zu erwartender widersprüchlicher Zeugenaussagen nicht mit einem Obsiegen des Versicherungsnehmers zu rechnen sei.

Mit der vorzeitigen Regulierung i.H.v. 50% hatte die Versicherung Ihren Ermessenspielraum zulässig ausgeschöpft. Die Klage des Versicherungsnehmers wurde daher zurückgewiesen.


AG Frankfurt/Main - Az: 31 C 547/03-83


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus WDR „Mittwochs live" 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.280 Bewertungen)

Ich wurde von Frau Rechtsanwältin Patrizia Klein in einer Bankangelegenheit äußerst kompetent beraten. Die Umsetzung der Beratung hat zu einem ...
Verifizierter Mandant
RA Becker hat mir informative Hinweise und Tipps gegeben. Vielen Dank dafür. Eintrittsdatum in den Betrieb im Juli 2018. Im Mai 2023 ging das ...
Verifizierter Mandant