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Am Steuer SMS versenden ist verantwortungslos

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 5 Minuten

Da die Benutzung eines Mobiltelefons erhebliche Verantwortungslosigkeit zeigt, kann dieser Umstand bei der Strafbemessung auch herangezogen werden, wenn der Unfall nicht durch das Verwenden des Mobiltelefons herbeigeführt wurde.

Das Eintippen einzelner Buchstaben und deren Aufsuchen auf der Tastatur, die Kontrolle auf dem Display und das Eingeben einer Empfängernummer führen zwangsläufig zu einer massiven Ablenkung vom Verkehrsgeschehen, selbst wenn man den Vorgang ständig unterbricht, um sich wieder auf das Verkehrsgeschehen zu konzentrieren.

Vorliegend wurde als Unfallursache der sog. Sekundenschlaf, nicht jedoch vier unmittelbar vor dem Unfall verschickte SMS gesehen, der dazu führte, dass ein übermüdeter Lastwagenfahrer im Stau auf einen Personenwagen aufgefahren war und hierbei den Tod der Fahrerin verschuldete.

Im vorliegenden Fall wurde die Entscheidung der Vorinstanz, die das Versenden von Kurznachrichten mir der Autoradiobenutzung oder dem Beobachten des Armaturenbretts verglichen hatte, aufgehoben und der Fall insbesondere zur Prüfung der Strafaussetzung (1 Jahr auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung) zurückverwiesen.

Die starke Müdigkeit hat einen erheblichen nachteiligen Einfluss auf die psycho-physische Leistungsfähigkeit des Menschen. Dies ist in der medizinisch-naturwissenschaftlichen Forschung unumstritten. Versuche haben ergeben, dass etwa die Leistungsminderungen nach einer durchwachten Nacht annähernd denen entsprechen, die bei einer Blutalkoholkonzentration von 0,8Promille auftreten.

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BayObLG, 18.08.2003 - Az: 1St RR 67/03, 1St RR 67/2003


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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