Mit entgegenkommenden Räumfahrzeugen ist bei winterlichen Straßenverhältnissen zu rechnen. Daher ist besonders auf engen Straßen Vorsicht geboten. Auf schmalen Straßen dürften diese auch über den Mittelstreifen hinausragen.
Kollidiert nun ein Pkw-Fahrer, der einen seitl. Abstand zum Straßenrand über 1,5 Meter hat, mit einem Räumfahrzeug, welches die Straßenmitte um 15 Zentimeter überschreitet, so ist der Pkw-Fahrer allein für den Zusammenstoß verantwortlich, weil er zum Ausweichen verpflichtet gewesen wäre.
LG Coburg, 02.05.2001 - Az: 11 O 780/00
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